Das Bleaching dient in erster Linie dem Wiederherstellen der Zahnfarbe nach Verfärbungen. Diese können als Krankheitsfolge auftreten. Durch Bleaching schonen wir die erhalten gebliebene Zahnhartsubstanz und können unter Umständen auf Überkronungen verzichten.
Das Bleichen von Zähnen ist eine ästhetische Leistung. Sie bringt Natur und Ideal Ihres Zahnbildes in Übereinstimmung.
Schöne, weiße Zähne stehen für Vitalität und Erfolg. Sie entscheiden im Alltag über Ausstrahlung und Sympathie. Immer mehr Menschen sind nicht zufrieden mit ihrer Zahnstellung, -form oder -farbe.
Für die Korrektur der Zahnfarbe wendet man das Bleichen mit Carbamid-Peroxid oder Hydrogen-Peroxid an. Man unterscheidet zwei Formen:
Eine Sonderform des Bleichens bilden die Walking-Bleach-Einlagen. Bei wurzelkanalbehandelten und verfärbten Zähnen wird ein Bleichmittel für 1–2 Wochen in den Zahn gelegt und dieser provisorisch verschlossen.
Vor dem Bleichen bieten wir eine ausführliche Beratung an. Denn es können nach der Behandlung Überempfindlichkeiten an den Zähnen oder Entzündungen am Zahnfleisch auftreten. Auch sind vorhandene Restaurationen wie Füllungen oder Kronen zu berücksichtigen. Und: An die zu erzielenden Aufhellungsgrade sollten keine übersteigerten Erwartungen gestellt werden. Entscheidend ist das Gesamtbild!
In der Schwangerschaft, bei Schmelzfehlbildungen, bei Jugendlichen (wegen der Ausdehnung der Zahnnerven) und bei einem extremen Zahnabrieb (Abrasion) sollte kein Bleaching durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie: Das Bleichen von Zähnen ist eine Privatleistung und wird von der Krankenversicherung nicht übernommen.